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   Camillianum
 

 

 
Internationales Institut fur Theologie der Krankenpastoral

Ziel

Das internationale Institut für Theologie der Krankenpastoral, "Camillianum", erhielt seine Approbation vom Heiligen Stuhl am 28. April 1987 und ist der Päpstlichen Theologischen Fakultät "THERESIANUM" eingegliedert.

Es beabsichtigt, eine neue Kultur des Lebens und der Gesundheit durch die Vertiefung der Themen der Gesundheit und des Leidens zu fördern.

Das "CAMILLIANUM" bereitet die Studenten auf eine ganzheitliche Begegnung mit dem kranken Menschen vor und möchte sie zur pastoralen Begleitung der im Krankendienst Tätigen und zum Unterricht in medizinischen und krankenpflegerischen Ausbildungsstätten befähigen. Sie sollen lernen, den Bereich des Gesundheitswesens als einen bevorzugten Ort der Evangelisierung zu betrachten. Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Theologie der Krankenpastoral bietet das Institut eine Bibliothek sowie eine wissenschaftliche Dokumentation an, erarbeitet pastorale Hilfen, betreut wissenschaftliche Veröffentlichungen, veranstaltet Treffen und Seminare.

Außerdem arbeitet es mit jenen Ordensgemeinschaften zusammen, die im Dienst der Kranken und der Krankenpastoral tätig sind, hilft den Ortskirchen, die Krankenpastoral zu organisieren und zu fördern.

Das Institut wendet sich an alle, die im Gesundheitswesen tätig sind: Krankenhausseelsorger, Ordensmänner, Ordensfrauen, Mediziner, Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen, ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie sollen ihre Vorbereitungen und Motivationen für ihren Dienst vertiefen.

Studienplan

Der Studienplan des akademischen Kurses garantiert eine umfassende Ausbildung und verbindet theoretische und praktische Einheiten harmonisch miteinander, um so die Integration der Theologie in die pastorale Praxis zu erleichtern. Die verschiedenen Sektionen bieten unterschiedliche Aspekte unter denen die Welt des Gesundheitswesens untersucht wird.

Biblisch-theologische Abteilung: Der Mensch in christlicher Sicht - Der leidende Mensch in der Heilsgeschichte - Theologie der Leiblichkeit - Theologie der Gesundheit - Das Leid und das Heil: Phänomenologie und theologische Reflexion.
Pastorale Abteilung: Krankenseelsorge - Evangelisierung und Krankensakramente - Seelsorgshilfe und pastorale Beziehung - Die Krankenpastoral in den christlichen Konfessionen - Liturgie und Gebet der Kirche für den Kranken - Die Laien in der Krankenpastoral - Die Pastoral bei den Sterbenden, praktische Ausbildung.
Abteilung für Psycho-Soziologie: Psychologie des Kranken - Soziologie der Gesundheit - Die Rechte der Kranken - Psychologie der religiösen Erfahrung des Kranken - Organisation und Gesetzgebung im Gesundheitswesen - Die Logotherapie nach Viktor Frankl und ihr Beitrag zur Krankenpastoral - Gruppendynamik und ihre Anwendung - Psychopathologie und Pastoral.
Abteilung für Ethik: Ethik des Lebens und der Gesundheit - Aktuelle Probleme der Bioethik - Humanisierung des Gesundheitswesens - Medizin und Pastoral.
Abteilung für Geschichte und Spiritualität: Geschichte des Gesundheitswesens und der kirchlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet - Krankheit, Leiden und Tod in der spirituellen Theologie - Mission und Identität der in der Krankenseelsorge Tätigen - Charisma und Spiritualität des heiligen Kamillus von Lellis.

Aufnahmebedingungen

Die Studenten des akademischen Kurses sind ordentliche, außerordentliche oder Gasthörer.

  • Die ordentlichen Hörer streben das Lizenziat und das Doktorat in der Theologie der Krankenpastoral an. Für die Aufnahme ist erforderlich, daß die Kandidaten im Besitz des Diploms der Theologie sind oder den philosophisch-theologischen Kurs in einem Priesterseminar absolviert haben oder eine andere entsprechende theologische Ausbildung nachweisen können. In den beiden letztgenannten Fällen müssen sich die Kandidaten einer mündlichen Aufnahmeprüfung unterziehen. Die zuständige Prüfungskommission stellt die Eignung des Kandidaten mittels eines Prüfungskolloquiums über ein vom Institut vorgegebenes Thema fest.

  • Von den außerordentlichen Studenten wird das Abgangszeugnis einer höheren Schule (Abitur) sowie eine theologische Grundausbildung verlangt. Am Ende des Ausbildungskurses erhalten sie das Diplom für die Theologie der Krankenpastoral.

  • Von den Gasthörern ist keinerlei Zeugnis gefordert. Sie nehmen nur an dem einen oder anderen Kurs teil. Ihnen wird am Schluß eine Hörerbescheinigung oder auch ein Zeugnis über eventuell bestandene Examen ausgestellt.

Grade und Titel

  • Der Lehrgang für das Lizenziat erstreckt sich über 4 Semester mit insgesamt 49 "Werteinheiten", die auf Grundkurse, Ergänzungskurse, Seminare und ein unter Supervision durchgeführtes Praktikum aufgeteilt sind. Die ordentlichen Hörer erhalten die Licenza in Theologie mit der Spezialisierung in Theologie der Krankenpastoral nach Absolvierung der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen und Einreichung einer Dissertation für die Lizenz sowie nach Bestehen des Schlußexamens ("de universa").

  • Die außerordentlichen Hörer erhalten am Ende des Kurses ein spezielles Diplom in Theologie der Krankenpastoral, das sie befähigt, in der Krankenseelsorge tätig zu sein. Von ihnen wird keine Diplomarbeit gefordert, und sie können auch im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Institutes von einzelnen Kursen dispensiert werden.

  • Der Kursus zur Erlangung des Doktorates in Theologie der Krankenpastoral ist zugänglich für jene, die den Kurs für die Lizenz mit der entsprechenden Bewertung (wenigstens 9/10) abgeschlossen haben und zwei Sprachen außer der Muttersprache beherrschen. Wer den Titel der Licenza besitzt, aber nicht die Spezialisierung in Theologie der Krankenpastoral, muß einige Fächer des Licenza-Kurses (24 "Werteinheiten") erfüllen, die im Einzelfall mit der Leitung des Institutes zu vereinbaren sind.

Dokumente für die Inskription zum akademischen Kurs

  • Aufnahmeantrag auf einem beim Sekretariat erhältlichen Formular.
  • Vorgeschriebene Studiennachweise (Kopie des Diploms in Theologie oder Original des Zeugnisses der abgeschlossenen Studien).
  • Einzahlung der Inskriptionsgebühr.
  • Für Seminaristen und Ordenspersonen wird die Einverständniserklärung des eigenen Oberen (Diözesanbischof, Rektor des Seminars oder Kollegs, des zuständigen Ordensoberen); für Laien ist ein Empfehlungsschreiben der kirchlichen Autorität (Pfarrer etc.) erforderlich.
  • Zwei Fotografien in Paßbildformat.
  • Für die in Rom außerhalb von Konvikten oder Kollegien wohnenden Diözesanpriester: jährliches Reskript der Erlaubnis durch das Vikariat von Rom.
  • Für Bewerber des Doktorats, die von einer anderen Spezialisierung kommen, ist eine Kopie ihres Lizenziatszeugnisses erforderlich.
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